08.01 Transitivität

08.01 Transitivität

Mit Transitivität bezeichnet man eine Eigenschaft, die der Klassifizierung von Verben dient. Man unterscheidet zwischen intransitiven, transitiven und ditransitiven Verben. Als intransitiv werden Verben bezeichnet, die nur ein Subjekt bei sich haben: Er lachte. Transitive Verben haben außer dem Subjekt auch ein direktes Objekt (Akkusativobjekt) bei sich: Er malte eine Blume.

Ditransitive Verben sind eine besondere Form transitiver Verben. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie zusätzlich zum Subjekt und dem direkten Objekt fakultativ auch ein indirektes Objekt (Dativobjekt) bei sich haben können: Er schenkte seiner Frau einen Diamantring.