Das Aktiv (auch Tatform) [08.10] bezeichnet eine der beiden Handlungsrichtungen des Verbs. Im Gegensatz zum Passiv ordnet das Aktiv ein Geschehen als täterzugewandt ein. Ein Satz steht im Aktiv, wenn die Handlung vom Subjekt ausgeht, d. h. es tut etwas:
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Der Hund beißt das Kind. |
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Der Lehrer lobt den Schüler. |
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Man entlässt den Arbeiter. |