05.1.4 Abstrakta
Gemäß der deutschen Grammatik versteht man unter einem Abstraktum (auch Begriffswort) ein Nomen, das etwas Abstraktes, also Nichtgegenständliches, bezeichnet. Dazu zählen sinnlich nicht wahrnehmbare Erscheinungen wie Vorgänge, Eigenschaften, Beziehungen u. Ä.
Die thailändische Bezeichnung für Abstraktum ist อาการนาม /a:-ga:-’ra-na:m/. Damit sind in der traditionellen Thaigrammatik Derivate [05.4.3] gemeint, die durch die Kombination der Nominalisierer การ /ga:n/ [05.1.4.1] und ความ /Kwa:m/ [05.1.4.2] mit Verben und / oder Adjektiven entstehen.