Nichtangriffspakt Nichtangriffs-Pakt (m.) (Völkerrecht) Vertrag1b, in dem sich zwei od. mehr Staaten verpflichten, ihre Konflikte nicht mit Waffengewalt zu lösen u. sich gegenseitig nicht anzugreifen
สนธิสัญญาไม่รุกรานกัน /ˇson-‘Ti ˇsan-ja: ˆmai ‘ruk ra:n gan/ [ฉบับ /,tscha-,bap/]