unterschlagen
(1) (Rechtswesen) Gelder, Werte o. Ä., die man aufbewahren od. verwalten soll, vorsätzlich dem rechtmäßigen Besitzer vorenthalten u. für sich behalten
ยักยอก /‘jak ˆjɔ:k/
• Er unterschlug öffentliche Mittel in Millionenhöhe. เขายักยอกเงินหลวงหลายล้านบาท
(2) etw. Wichtiges verheimlichen, nicht mitteilen
ปิดบัง /,pit bang/
ปกปิด /,pok ,pit/
• Er erzählte die ganze Geschichte, ohne uns etwas zu unterschlagen.
เขาเล่าเรื่องทั้งหมดโดยไม่ปิดบังอะไรเรา / เขาเล่าเรื่องทั้งหมดโดยไม่ปกปิดอะไรเรา
• wichtige Tatsachen unterschlagen ปิดบังข้อเท็จจริงสำคัญ / ปกปิดข้อเท็จจริงสำคัญ
(3) {idV: mit untergeschlagenen Beinen sitzen} mit übereinandergeschlagenen Beinen sitzen
นั่งไขว่ห้าง /ˆnang ,Kwai ˆha:ng/
• mit untergeschlagenen Beinen auf dem Stuhl sitzen นั่งไขว่ห้างบนเก้าอี้