10.3 Lokaladverbien
Lokaladverbien (auch Ortsadverbien, Umstandswörter des Ortes) geben Auskunft über räumliche Umstände in Beziehung auf den Sprecher bzw. den Sprechort und haben somit keine absolute, allgemein gültige Bedeutung. Was für den Sprecher links ist, ist für sein Gegenüber rechts. Was für A ein oberes Stockwerk ist, ist für B ein tieferes, wenn sich B in einem höheren Stockwerk als A befindet. Die thailändische Bezeichnung für Lokaladverb lautet สถานวิเศษ /,sa-ˇTa:n–’na–’wi-,se:t/.